6. Juni 2022

EASA genehmigt die dauerhafte Installation von PilotAware in zertifizierten Flugzeugen.

Für von der EASA zugelassene Luftfahrzeuge beschreibt die neueste Version von CS-STAN CS-SC057a die sehr leichte Zulassung der elektronischen Auffälligkeit, die nicht auf einer Luftfahrtfrequenz sendet.

Einführung

Die EASA hat seit langem anerkannt, dass der feste Einbau einer elektronischen Auffälligkeitsvorrichtung einer mitzuführenden Version in jeder Hinsicht überlegen ist, und zwar aus folgenden Gründen

- Die Geräte können versteckt werden, ohne dass Kabel sichtbar sind.

- Abgesetzte Antennen können an optimalen Positionen platziert werden

- Ein abgesetztes GPS kann an einer optimalen Stelle platziert werden.

- Eine Stromversorgung kann über die Flugzeugbatterie erfolgen.

- Die Leistung wird verbessert

- Die Verdeckung wird minimiert.

Einbau in genehmigte Flugzeuge.

Die Installation von PilotAware in einem genehmigten Flugzeug ist sehr einfach und eine dauerhafte Installation wird nicht als größere Änderung angesehen. Bitte kontaktieren Sie Ihren Genehmigungsgeber. In Großbritannien ist dies die LAA oder die BMAA Technikabteilung.

Einbau in CAA-zertifizierte Flugzeuge

Nach dem Brexit ist die CAA nicht mehr Mitglied des EASA-Systems. Zum Zeitpunkt des Austritts am 31. Dezember 2020 wurden die aktuellen Regeln und AMC (wie z. B. CS-STAN) auf der zu diesem Zeitpunkt gültigen Ausgabe eingefroren. Dies war CS-STAN Ausgabe 3. In der Folge wurde die unten beschriebene zusätzliche Standardänderung CS-SC057a, die in CS-STAN Ausgabe 4 eingeführt wurde, noch nicht in die UK-Normen harmonisiert. Die in der CS-STAN-Ausgabe 3 beschriebene Antenneninstallation (Standard Change CS-004a) wurde jedoch im Vereinigten Königreich harmonisiert, so dass die in CS-STAN-Ausgabe 3 für SC004a aufgeführten akzeptablen Praktiken derzeit im Vereinigten Königreich als gültig gelten und für die Installation externer Antennen an CAA-zertifizierten Flugzeugen verwendet werden können.

Es wurde eine Anfrage an das CAA-Politikteam gestellt, um herauszufinden, wo die CS-STAN-Ausgabe 4 im künftigen Regelungsprogramm angesiedelt sein könnte. Im Folgenden wird unsere Kompatibilität mit CS-STAN Issue 4 dargestellt.

Einbau in EASA-zertifizierte Flugzeuge.

Für EASA-zertifizierte Flugzeuge gelten nun die überarbeiteten Zertifizierungsspezifikationen für Standardänderungen und Standardreparaturen (CS-STAN).

Eine neue Version von CS-STAN (Ausgabe 4) wurde im April2022 veröffentlicht. In dieser Version beschreibt die Standardänderung CS-SC057a die "Light Touch"-Zulassung für die Installation von elektronischer Auffälligkeit, die speziell nicht auf einer Luftfahrtfrequenz sendet. Dazu gehören PilotAware- und Flarm-Geräte. Dies ergänzt die bestehende Genehmigung für den Einbau von Antennen über Standard Change CS-SC004b.

Der vollständige Wortlaut der Standardänderung CSSC057a ist auf der EASA-Website unter der folgenden URL abrufbar: https: //www.easa.europa.eu/downloads/136407/en.

Zur Unterstützung von Anwendern, die die Vorteile eines dauerhaften Einbaus ihrer PilotAware-Geräte in EASA-zertifizierte Flugzeuge nutzen möchten, sind die folgenden Daten die PilotAware-konforme Antwort auf die Standardänderung CS-SC075a.

Allgemeines.

PilotAware bietet Installationskits an, die Antennen enthalten, die von der Handgepäckbox, die die Antennen enthält, entfernt sind. Der Einbausatz mit abgesetzten internen Antennen gilt als Handgepäckausrüstung im Sinne der Standardänderung CS-SC075a, da sie KEINE Modifikation des Flugzeugs erfordern. Der Einbau von Antennen aus dem externen Einbausatz sollte gemäß der Genehmigung von Standard Change CS-SC04b. erfolgen. Carry on Rosettas fallen nicht in den Geltungsbereich von CS-STAN. Es ist keine Genehmigung erforderlich.

Standardänderungen CS-SC04b und CS-SC075a in Bezug auf PilotAware-Geräte.

Anwendbarkeit/Förderungswürdigkeit

Diese Standardänderung gilt für PilotAware-Installationen in Luftfahrzeugen wie folgt;

- eine MTOM von 3175 kg oder weniger haben;

- sind für eine maximale Fahrgastsitzkonfiguration von 9 Fahrgästen oder weniger zugelassen;

- sind nicht für den Betrieb der Kategorie A (CAT A) oder einer gleichwertigen Kategorie zugelassen;

Das folgende Diagramm zeigt eine Erklärung für die Installation der verschiedenen Elemente

Die folgende Liste enthält eine Erklärung zur Installation der verschiedenen Elemente

Verwandte Erklärung

Bedingungen

Interne Batterien.

Es gibt keine internen Batterien in PilotAware Produkten. Falls Batterien verwendet werden, handelt es sich um externe handelsübliche USB-Akkus von Anker.

Interne Antenne

Es gibt keine interne Antenne auf einem PilotAware-Gerät, das für eine feste Installation verwendet wird.

Externe Antenne

Zwei externe Antennen vom Typ TED werden verwendet (i) zum Senden auf 869,525 MHz (ii) zum Empfangen auf 1090 MHz. Eine externe Massefläche ist erforderlich. CS-S004() gilt für die Installation dieser Antennen

Sender außerhalb des aeronautischen Frequenzbandes.

Der Sender entspricht dem ISM-Band (SRD) gemäß ETSI EN 330-220 (Funkgeräte mit geringer Reichweite).  

Sender im aeronautischen Frequenzband

Nicht zutreffend keine verwendet.

Empfänger

Empfänger 1 (869,525 MHz) liegt außerhalb des aeronautischen Frequenzbandes. Empfänger 2 (1090MHz) ist ein softwaredefiniertes Gerät, das nur empfängt.

Position des Flugzeugs.

GLONASS GPS-Quelle keine Autorisierung erforderlich.

Anzeige.

Es werden Anweisungen zur Verbindung des EC-Geräts mit einem Smart-Tablet bereitgestellt. Die Verbindung erfolgt über WiFi mit 802.11n. Die von PilotAware-Geräten verwendeten Displays sind unabhängig von anderen Displays.

Ausführungsform

PilotAware verlässt sich ausschließlich auf seine eigenen Systeme/Einheiten, um seine beabsichtigte Funktion zu erfüllen. Eine Datenverbindung zwischen zugelassenen Geräten ist nicht erforderlich und wird nicht genutzt.

PilotAware kann ohne EASA-Formular 1 installiert werden.

PilotAware wird nicht ausschließlich durch interne Batterien betrieben. Daher sollte der Installateur die Richtlinien in Kapitel 2 des FAA-Rundschreibens AC 43.13-2B oder gleichwertige Standards befolgen.

Der Installateur prüft, ob die Leistungsaufnahme mit der Flugzeuginstallation vereinbar ist. Die Ergebnisse der Analyse der elektrischen Belastung werden im EASA-Formblatt 123 festgehalten bzw. es wird darauf verwiesen.

The power consumption of PilotAWare Rosetta or Classic devices is <12W max (5V 2.1A max when transmitting)

Der Installateur befolgt die Anweisungen des Geräteherstellers zum elektrischen Schutz.

Zwischen der 12V-Versorgung und der Zigarettenanzünderbuchse sollte eine Sicherung von 2A vorgesehen werden.

Wenn eine nicht wesentliche Versorgung (Stromschiene) vorhanden ist, verwendet der Installateur diese Stromschiene, um die Funktion oder das Gerät der elektronischen Auffälligkeit (EC) zu versorgen.

Wie zutreffend

Der Installateur befolgt die Verdrahtungsanweisungen des Geräteherstellers und die Richtlinien der FAA AC 43.13-1B oder gleichwertige Normen.

Installationsanweisungen und bewährte Verfahren werden mit dem Installationskit geliefert.

Die Höchstmasse des EG-Geräts beträgt nicht mehr als 300 g. Bei einer Masse von etwas mehr als 300 g muss der Installateur prüfen, ob die Montageanleitung des Geräteherstellers mit den Merkmalen des vorgesehenen Montageorts vereinbar ist.

Das PilotAware Rosetta oder Classic Gerät wiegt weniger als 300 Gramm.

Die elektronische Auffälligkeitsfunktion oder -einrichtung kann fest in das Luftfahrzeug eingebaut sein oder ein Montagesystem verwenden, das unter Einhaltung der Bedingungen von CS-SC105() installiert werden kann.

Wie für jede Installation erforderlich.

Der Installateur befolgt die Anweisungen und Tests des Geräteherstellers.

Anleitungen und Testverfahren werden mit dem Installationskit und online zur Verfügung gestellt.

Der Errichter führt Bodentests durch, um zu beurteilen, ob die Leistung der Anlage angemessen ist, und ergänzt oder ersetzt Bodentests bei Bedarf durch Kontrollflüge. Weitere Hinweise zu Installationskontrollflügen finden sich in CS STAN.48 in Unterabschnitt A.

Bei diesen Tests ist zu prüfen, ob die Anordnung der Funktion oder des Geräts für die elektronische Sichtbarkeit (EC) im Cockpit geeignet ist (insbesondere keine Beeinträchtigung der Sicht des Piloten, keine Blendung und keine Reflexionen), sowie die elektrische Verbindung, die ordnungsgemäße Funktion aller anderen im Luftfahrzeug installierten Geräte und das Fehlen von Störungen (EMI/EMC) mit anderen Systemen. Das FAA-Rundschreiben AC 43.13-1B, Kapitel 11, oder ASTM F2639-18 oder spätere Überarbeitungen bieten ein akzeptables Mittel zur Durchführung eines EMI/EMC-Tests.

Beschränkungen

Es gelten die vom Gerätehersteller festgelegten Einschränkungen.

Beschränkungen der Leistungsfähigkeit von PilotAware sind in der Bedienungsanleitung dokumentiert. Es gibt keine spezifischen Einschränkungen für die Installation, außer dass mindestens das mitgelieferte Netzteil und Kabel verwendet werden sollten.

Im Falle von Luftfahrzeugen, die für NVIS/NVG zugelassen sind, kann die Änderung nicht als SC angesehen werden.

Dieser SC kann im Allgemeinen nicht verwendet werden, um die Einsatzfähigkeit des betreffenden Luftfahrzeugs zu erweitern. Dies schließt jedoch den Einbau einer anderen SC, die den Betrieb verbessert, nicht aus. Ein typisches Beispiel ist der gleichzeitige Einbau eines Mode-S-Transponders gemäß den Bedingungen von CS-SC002c.

Zur Kenntnis genommen

Die Ausgänge der EC-Funktion oder des EC-Geräts liefern Verkehrsmeldungen. Die von der EC-Funktion oder -Vorrichtung erzeugten Informationen können visuell, akustisch oder sowohl visuell als auch akustisch dargestellt werden, um den Piloten Informationen über anderen Verkehr in der Nähe zu geben.

PilotAware-Geräte liefern sowohl akustische als auch visuelle Warnungen an nicht zertifizierte Drittanbietergeräte

DieAusgänge der EG-Funktion oder -Einrichtung dürfen nicht in ein AFCS oder in ein durch Lufttüchtigkeits- oder Betriebsvorschriften vorgeschriebenes System eingegeben werden.

Zur Kenntnis genommen

Dieelektronische Auffälligkeitsfunktion oder -einrichtung darf KEINE Hinweise geben, wie man dem Verkehr ausweichen kann.

PilotAware ist nur ein Gerät zur Situationserkennung und bietet keine

Die eingebaute elektronische Auffälligkeitsfunktion oder -vorrichtung darf keine Warnungen erzeugen, die andere von anderen Drehflüglersystemen erzeugte Warnungen außer Kraft setzen, die ein unmittelbares Handeln der Besatzung erfordern.

PilotAware erzeugt keine Warnungen, die andere Warnungen außer Kraft setzen. Der Sprachausgang kann an ein Sprechfunkgerät angeschlossen werden, das den Ausgang entsprechend dimmt. Es wird empfohlen, ein Dämpfungsglied und einen Schalter in Reihe zu installieren, wie in der Installationsanleitung beschrieben  

DieVerwendung einer elektronischen Auffälligkeitsfunktion oder -vorrichtung beschränkt sich auf die Aufforderung zu einer zusätzlichen visuellen Überprüfung auf Verkehr und/oder Hindernisse, die von der EC-Funktion angezeigt werden.

PilotAware wird auf der Grundlage verkauft, dass es nur eine sekundäre Überwachungshilfe ist.

Bei IFR-Luftfahrzeugen kann eine im Rahmen dieser SC installierte Anzeige nur eine vorhandene Anzeige ersetzen, die für den spezifischen Betrieb nicht erforderlich ist.

PilotAware wird nur für VMC und VFR verkauft.

Alle relevanten integrierten Datenbanken (z.B. für Hindernisse) müssen aktuell sein.

PilotAware enthält keine Datenbank zur Hindernisvermeidung.

5. Handbücher

Änderung des Luftfahrzeug-Wartungshandbuchs (AMM) mit Anweisungen für die Durchführung von Software- und Datenbank-Updates.

Erledigt für manuelle automatische Aktualisierungen.

Ändern Sie das Flughandbuch mit einem AFMS so, dass es den Hinweis "Nur für die Luftverkehrskontrolle und die Hinderniserkennung (soweit zutreffend)" oder einen ähnlichen Hinweis enthält, zusammen mit allen erforderlichen Betriebsanweisungen, Verfahren oder Einschränkungen. Die Anweisungen sollten die Betreiber daran erinnern, die Hindernisdatenbanken regelmäßig zu aktualisieren.

Erledigt

Änderung der ICAs zur Festlegung von Instandhaltungsmaßnahmen/Inspektionen und -intervallen nach Bedarf.

6. Freigabe zum Dienst

- Dieser SC ist nicht für die Freigabe des Flugzeugs durch den Piloten-Eigentümer geeignet.

0